Hinweis: Diese AGB sind eine branchenübliche Vorlage und sollten vor der Veröffentlichung durch die Geschäftsleitung bzw. eine Rechtsberatung geprüft und an die tatsächlichen Konditionen der Diversa Group AG angepasst werden (mit [BITTE PRÜFEN] markierte Stellen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Diversa Group AG, Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen (nachfolgend «Auftragnehmerin») in den Bereichen Umzug, Reinigung, Räumung, Entsorgung, Lagerung und Klaviertransport. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Grundlage der Offerte sind die vom Auftraggeber gemachten Angaben; wesentliche Abweichungen (z. B. Volumen, Zugänglichkeit) können zu einer Preisanpassung führen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Offerte genannten Preise (Festpreis oder Stundenansatz). Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert [BITTE PRÜFEN: 10] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von [BITTE PRÜFEN: 5] % geschuldet.
4. Annullierung und Terminverschiebung
Bei Annullierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber können folgende Kosten anfallen: [BITTE PRÜFEN: z. B. bis 7 Tage vor Termin kostenlos; danach gestaffelte Ausfallentschädigung]. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit) zu verschieben.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für ungehinderten Zugang, notwendige Bewilligungen (z. B. Halteverbote / Parkbewilligungen) und weist auf besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände hin. Fehlende Angaben oder Voraussetzungen, die zu Mehraufwand führen, gehen zulasten des Auftraggebers.
6. Haftung und Versicherung
Die Auftragnehmerin haftet für nachweislich von ihr verschuldete Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch [BITTE PRÜFEN: innert 24 Stunden] nach der Leistung schriftlich zu melden. Für nicht deklarierte Wertsachen sowie für vom Auftraggeber selbst gepackte Behältnisse wird keine Haftung übernommen.
7. Reinigung mit Abnahmegarantie
Bei Reinigungsaufträgen mit Abnahmegarantie verpflichtet sich die Auftragnehmerin, allfällige bei der offiziellen Wohnungsabnahme beanstandete Mängel innert angemessener Frist kostenlos nachzubessern, sofern die Beanstandung unverzüglich gemeldet und ein Abnahmeprotokoll vorgelegt wird.
8. Lagerung
Für eingelagerte Güter gelten die separat vereinbarten Lagerkonditionen. Die Lagergebühren sind [BITTE PRÜFEN: monatlich im Voraus] zahlbar.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist [BITTE PRÜFEN: der Sitz der Auftragnehmerin, 3052 Zollikofen], soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.