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Wohnungsübergabe ohne Stress:
52-Punkte-Checkliste
nach Schweizer Mietrecht

April 2026 10 Min. Lesezeit diversagroup.ch Redaktion 📋 52 Prüfpunkte

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Die Wohnungsübergabe ist einer der kritischsten Momente eines Umzugs. Ein Kratzer zu viel im Protokoll, und die Kaution ist weg. Unsere 52-Punkte-Checkliste nach Schweizer Mietrecht schützt Sie – als Mieter und als Vermieter.

Dieser Ratgeber erklärt, was Vermieter prüfen, was normale Abnützung bedeutet, wie Sie Schäden korrekt dokumentieren – und wie Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen.

Planen Sie gerade Ihren Auszug? → Zur kompletten Umzugscheckliste →

Rechtliche Grundlagen: Was gilt in der Schweiz?

Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht (OR), Art. 267–267a geregelt. Der Mieter muss die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der einem ordnungsgemässen Gebrauch entspricht. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen normaler und ausserordentlicher Abnützung.

⚖️

Normale vs. ausserordentliche Abnützung

  • Normal (geht zu Lasten des Vermieters): Vergilbte Wände nach langer Mietdauer, leichte Kratzer auf Böden, minimaler Teppichverschleiss
  • Ausserordentlich (geht zu Lasten des Mieters): Grosse Löcher in Wänden, Brandflecken, absichtliche Beschädigungen, Schimmel durch fehlende Lüftung

Die Lebensdauertabellen des HEV Schweiz definieren, wie lange Einrichtungsgegenstände halten müssen. Läuft die Lebensdauer ab, kann der Vermieter keinen Ersatz mehr verlangen. Offizielle Informationen finden Sie beim HEV Schweiz → und beim Mieterverband Schweiz →

Was prüft der Vermieter bei der Übergabe?

Ein professioneller Vermieter geht die Wohnung Raum für Raum durch. Diese sechs Bereiche stehen dabei im Fokus:

🧹

Reinigung

Küche, Bad, Böden, Fenster, Schränke innen/aussen – alles muss professionell gereinigt sein.

🏠

Wände & Decken

Löcher, Risse, Flecken, unerlaubte Farben. Normales Vergilben nach Ablauf der Lebensdauer ist kein Problem.

🪟

Böden & Fenster

Kratzer auf Parkett, Flecken auf Teppich, defekte Fenstergriffe oder Scheiben.

🔧

Installationen

Elektro, Sanitär, Heizung. Defekte Steckdosen, tropfende Hähne, nicht funktionierende Radiatoren.

🗝️

Schlüssel

Alle Schlüssel vollständig zurückgeben: Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage, Estrich.

📋

Protokoll & Mängel

Alles wird schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten. Nur korrekte Punkte unterschreiben!

⚠️

Wichtig: Protokoll genau prüfen

Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nur, wenn alle Punkte korrekt sind. Was im Protokoll steht, gilt als akzeptiert. Vermerken Sie eigene Vorbehalte schriftlich – am besten per Einschreiben innerhalb von 10 Tagen.

So bekommen Sie die Kaution zurück

Die Mietkaution beträgt in der Schweiz maximal drei Monatsmieten (OR Art. 257e) und wird auf einem Sperrkonto hinterlegt. Nach der Übergabe läuft eine klare Frist.

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten: ch.ch – Mietrecht →

Ablauf Kautionsrückgabe

1

Tag der Übergabe

Protokoll unterschreiben, Schlüssel übergeben, Fotos aller Räume machen.

2

Innerhalb von 30 Tagen

Der Vermieter muss Schadensforderungen geltend machen. Ohne Forderung → Kaution freigeben.

3

Freigabe des Sperrkontos

Beide Parteien unterschreiben gemeinsam die Freigabe beim Kautionsinstitut.

4

Bei Streit: Schlichtungsbehörde

Einigung nicht möglich? Kostenlose Schlichtungsbehörde anrufen (OR Art. 274a). Kein Anwalt nötig.

3 häufige Kautions-Fallen

🚫

Falle 1: Alles einfach unterschreiben

Nie das Protokoll unterschreiben ohne alle Punkte zu prüfen. Was Sie unterschreiben, akzeptieren Sie.

🚫

Falle 2: Keine Fotos vor dem Auszug

Immer alle Räume, Wände, Böden und Schäden fotografisch dokumentieren – mit Datum.

🚫

Falle 3: Nicht selbst reinigen lassen

Eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen – deutlich günstiger als Abzüge aus der Kaution. Reinigungsservice anfragen →

Die 52-Punkte-Checkliste Wohnungsübergabe

Klicken Sie die erledigten Punkte an – die Checkliste merkt sich Ihren Fortschritt.

Gesamtfortschritt 0 / 52

Noch kein Punkt erledigt – starten Sie mit der Reinigung.

🧹 Reinigung 0/14
  • 01Alle Böden gesaugt und gewischt
  • 02Küche komplett gereinigt inkl. Schränke innen
  • 03Backofen und Herd entfettet
  • 04Kühlschrank abgetaut und gereinigt
  • 05Dunstabzug und Filter gereinigt
  • 06Bad/WC komplett gereinigt, Kalk entfernt
  • 07Fugen in Bad und Küche gereinigt
  • 08Fenster innen und aussen geputzt
  • 09Fensterbänke und Rahmen gereinigt
  • 10Rollläden und Jalousien gereinigt
  • 11Lichtschalter und Steckdosen geputzt
  • 12Türen, Griffe und Zargen gereinigt
  • 13Keller / Estrich gereinigt und geräumt
  • 14Balkon / Terrasse gefegt und gereinigt
Reinigung 0 / 14
🏠 Wände, Decken & Böden 0/10
  • 15Wände auf Löcher und Risse geprüft
  • 16Dübellöcher fachgerecht verschlossen
  • 17Wände gestrichen falls vertraglich vereinbart
  • 18Flecken und Verfärbungen geprüft
  • 19Schimmel dokumentiert und Ursache gemeldet
  • 20Parkett auf Kratzer und Beschädigungen geprüft
  • 21Teppich auf Flecken und Verschleiss geprüft
  • 22Fliesen auf Sprünge und Beschädigungen geprüft
  • 23Decken auf Flecken geprüft
  • 24Alle Räume fotografisch dokumentiert
Wände & Böden 0 / 10
🔧 Installationen & Geräte 0/12
  • 25Alle Steckdosen und Schalter funktionsfähig
  • 26Lampen und Leuchtmittel funktionieren
  • 27Wasserhähne dicht, kein Tropfen
  • 28WC-Spülung und Absperrventil funktionieren
  • 29Heizung und Thermostate geprüft
  • 30Boiler und Warmwasser funktionieren
  • 31Küchengeräte (Geschirrspüler, Herd) geprüft
  • 32Zählerstand Strom notiert und fotografiert
  • 33Zählerstand Wasser notiert und fotografiert
  • 34Zählerstand Gas notiert (falls vorhanden)
  • 35Rauchmelderbatterien geprüft / ersetzt
  • 36Türklingel und Gegensprechanlage geprüft
Installationen 0 / 12
🗝️ Schlüssel, Protokoll & Diverses 0/16
  • 37Wohnungsschlüssel vollständig zurückgegeben
  • 38Briefkastenschlüssel zurückgegeben
  • 39Kellerschlüssel zurückgegeben
  • 40Garagenschlüssel / Fernbedienung zurückgegeben
  • 41Estrich- und Waschküchenschlüssel zurückgegeben
  • 42Schlüsselübergabe schriftlich quittiert
  • 43Übergabeprotokoll vollständig ausgefüllt
  • 44Eigene Kopie des Protokolls behalten
  • 45Einzugsprotokoll als Vergleich vorgelegt
  • 46Fotos aller Räume mit Datum gespeichert
  • 47Kautions-Freigabe besprochen und terminiert
  • 48Nachsendung der Post eingerichtet
  • 49Adressänderung bei Gemeinde gemeldet
  • 50Krankenkasse und Versicherungen informiert
  • 51Strom- und Wasservertrag auf Vermieter übertragen
  • 52Mietvertrag-Kündigung schriftlich bestätigt erhalten
Schlüssel & Protokoll 0 / 16

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Ihre Rechte auf einen Blick

1
Lebensdauertabelle kennen

Nach Ablauf der Lebensdauer kein Ersatz. Teppich hält 8–10 Jahre, Parkett 25–30 Jahre. HEV Tabellen →

2
Schimmel: Mieter oder Vermieter?

Schimmel durch Baumängel → Vermieter. Schimmel durch fehlende Lüftung → Mieter. Immer fotografieren und Ursache klären.

3
Widerspruch einlegen

Protokollpunkte anfechten: Widerspruch innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben. Mieterverband Schweiz →

4
Schlichtungsbehörde (kostenlos)

Bei Streit über Kaution oder Schäden: kostenlose Schlichtungsbehörde nach OR Art. 274a. Schlichtungsbehörde finden →

5
Kaution: max. 3 Monatsmieten

Gemäss OR Art. 257e darf die Kaution maximal drei Nettomieten betragen. Sie wird auf einem Mietkautionskonto hinterlegt.

6 Profi-Tipps für das Übergabeprotokoll

Was erfahrene Mieter bei der Wohnungsübergabe immer beachten.

01

Tagsüber übergeben

Bei Tageslicht sieht man alle Mängel am deutlichsten. Abend-Übergaben vermeiden.

02

Zeugen mitbringen

Eine unabhängige Person als Zeuge mitbringen. Deren Name ins Protokoll eintragen lassen.

03

Einzugsprotokoll vergleichen

Das ursprüngliche Einzugsprotokoll mitbringen – nur was damals schon beschädigt war, darf nicht verrechnet werden.

04

Alles fotografieren

Jeden Raum, jeden Schaden, jeden Zählerstand. Fotos mit Datum und Uhrzeit als Beweismittel.

05

Vorbehalt notieren

Nicht einverstanden? Vorbehalt direkt handschriftlich ins Protokoll – oder innerhalb 10 Tagen per Einschreiben.

06

Profis beauftragen

Eine professionelle Reinigungsfirma spart oft mehr, als sie kostet – Kaution bleibt vollständig erhalten. Angebot anfragen →

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wohnungsübergabe in der Schweiz.

Normale Abnützung geht zu Lasten des Vermieters – das sind Gebrauchsspuren, die beim gewöhnlichen Wohnen entstehen. Ausserordentliche Schäden (Löcher, Brandflecken, Schimmel durch fehlende Lüftung) trägt der Mieter. Die Lebensdauertabellen des HEV Schweiz definieren die Grenzen.
Nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter in der Regel 30 Tage Zeit, die Kaution freizugeben – sofern keine Schäden beansprucht werden. Danach kann der Mieter die Freigabe gerichtlich erzwingen.
Normale Abnützung sind Gebrauchsspuren, die beim gewöhnlichen Wohnen entstehen: leichte Kratzer, Vergilbung von Wänden nach langer Mietdauer, minimaler Teppichverschleiss. Was darüber hinausgeht, ist ausserordentliche Abnützung und geht zu Lasten des Mieters.
Nur wenn Sie Wände in einer nicht vereinbarten Farbe gestrichen haben oder die Streichpflicht im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten ist. Bei weissen Wänden und normaler Abnützung besteht keine generelle Streichpflicht.
Beim Einzug: Schäden, die im Einzugsprotokoll nicht vermerkt sind, gelten beim Auszug als durch Sie verursacht. Deshalb: immer ein sorgfältiges Einzugsprotokoll erstellen und alle bestehenden Schäden fotografisch dokumentieren.

Umzug + Übergabe in einem – wir begleiten Sie

Von der Reinigung bis zum Übergabeprotokoll: Das diversagroup.ch Team übernimmt Ihren Umzug und sorgt dafür, dass Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen.

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Stand: Juli 2026